Nach der preußischen Schiedsmannordnung von 1924 muss jede Gemeinde eine Schiedsperson berufen. Ihre Aufgabe ist es, bei Privatstreitigkeiten eine Schlichtung herbeizuführen. Eine Einigung der Kontrahenten vor dem Schiedsamt bedeutet weniger Arbeit für die Gerichte und somit keine Prozesskosten für die Beteiligten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, und sie werden vom Rat der Samtgemeinde Geestequelle auf 5 Jahre gewählt.
Der Schiedsmann für die Samtgemeinde Geestquelle ist:
Willi Münzner aus Oerel, Tel.: 04765/415
Sein Stellvertreter ist:
Martin Burfeind aus Basdahl, Tel.: 04766/277
Samtgemeinde Geestequelle
Bohlenstraße 10
27432 Oerel
samtgemeinde@geestequelle.de
www.geestequelle.de
Tel.: 04765/9393-0
Fax: 04765/9393-39
Montag-Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr